Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Wasserskianlage Wasserski BernsteinSee (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.
1. Benutzung der Wasserskianlage und Haftung des Kunden
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe auch Hinweistafeln im Startbereich). Es besteht generelle Schwimmwestenpflicht. Ein Wasserstart ist grundsätzlich verboten, bei vorübergehendem oder dauerhaftem Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen. Die Benutzung der Anlage inkl. aller Obstacles sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der (outdoor-)sporttypischen Risiken solcher Übungen und Anlagennutzungen bewusst ist und diese mit der Ausübung/Nutzung explizit in Kauf nimmt. Eine ausdrückliche Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber sind hierfür nicht erforderlich.
1.1. Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betriebspersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.
1.2. Das empfohlene Mindestalter für die Benutzung liegt bei 8 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.
1.3. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.
2. Haftung des Betreibers
2.1. Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen.
2.2. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.
2.3. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
3. Leistung
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgehängten und auf der Website der Wasserski BernsteinSee einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten können saisonal variieren und sind auf der Homepage https://www.wasserski-bernsteinsee.com nachzulesen. Der Betreiber behält sich vor, die Öffnungszeiten in seinem Ermessen witterungsbedingt sowie betriebsbedingt anzupassen.
5. Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
6. Preise & Karten
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind den Preisschildern im Kassenbereich zu entnehmen oder auf der Website nach lesbar. Die Bezahlung von Einzelkarten, Jahreskarten und Leihgebühren erfolgt jeweils vor Inanspruchnahme der Leistung.
6.1. Stunden- und Tageskarten
Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an. Für Stunden- und Tageskarten gilt bei Verlust kein Ersatz. Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Jugendkarten ist ein Nachweis über das Alter des minderjährigen Kunden bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Nachweis kann keine ermäßigte Jugendkarte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
6.2. Jahreskarten
Jahreskarten gelten vom Lösungstag an ein Jahr und sind nicht übertragbar. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist - auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers - ausgeschlossen. Die Jahreskarten gelten während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.) und wenn die Bahn ab mindestens zwei gelösten Stundenkarten in Betrieb ist. Inhaber eines Jahreskarte haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.
6.3. Abokarten
Abokarten haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, gültig ab Lösungstag und sind nicht übertragbar. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollte keine schriftliche Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertrages dem Betreiber vorliegen. Die Bezahlung erfolgt monatlich per Lastschriftverfahren, welchem der Kunde bei Abschluss des Vertrages per Unterschrift zustimmt. Der Betreiber ist aus wichtigem Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde mit Monatsraten in Höhe von mindestens einer Rate länger als zwei aufeinanderfolgende Zahltermine in Verzug geraten ist. Im Weiteren gelten die allgemeinen Bedingungen der Jahreskarte siehe 6.2.
7. Leihmaterial
Von der Wasserskiseilbahn geliehene Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt (spätestens 15 min nach Ablauf der Zeitkarte) am Ticketverkauf abzugeben. Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann ihm eine verhältnismäßige Nachgebühr in Rechnung gestellt werden. Die Ausgabe von Leihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung des Personalausweises oder anderen geeigneten Pfandgegenständen im Einvernehmen mit dem Kassenpersonal.
8. Obstacles/Features (Sprungschanzen, Gleitrampen, …)
Das Befahren von Sprungschanzen und Gleitrampen, die nicht durch Schraubverbindungen mit dem Startplatz verbunden sind, ist mit dem Leihmaterial verboten, es sei denn es wurde ausdrücklich zu diesem Zweck spezielles, geeignetes Equipment ausgeliehen. Die Benutzung der Obstacles (Kicker, Rampen, Table, Slider usw.) ist nur geübten Fahrern gestattet. Neben einer Schwimmweste ist ein geeigneter Schutzhelm zu tragen. Vorsicht: Das Befahren von Sprungschanzen/Gleitrampen birgt erhebliche Gefahren für das eigene Material sowie für die körperliche Unversehrtheit, die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Regressansprüche gegenüber dem Betreiber sind ausgeschlossen. Der Zustand der Obstacles wird regelmäßig vom Betreiber kontrolliert.
9. Liftreservierungen und Betreibervorbehalte
Liftreservierungen des Hauptliftes sind in der Regel nur außerhalb der öffentlichen Betriebszeit möglich, der Little BRO kann auch während der regulären Betriebszeiten angemietet werden. Seilbahnmieten erfolgen stets mit Voranmeldung und die Reservierung des Lifts ist erst verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 100 € eingegangen oder ausgehändigt worden ist. Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 50 % der Anzahlung pro Termin berechnet. Danach wird die gesamte Anzahlung einbehalten. Die Anmeldung ist bei jedem Wetter verbindlich. Der volle Mietpreis ist auch fällig, wenn die Seilbahnmiete seitens der Mieter nur teilweise oder nicht wahrgenommen wird. Es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rücktritt bei Schlechtwetter gegenüber dem Betreiber.
10. Liftmieten für Schulklassen
Nur mit Voranmeldung und in Begleitung eines Lehrkörpers möglich. Schwimmen ist Grundvoraussetzung für Wasserskifahren. Ein Freischwimmerabzeichen wird empfohlen.
11. Rücktritt / Kündigung / Umbuchung durch den Betreiber
Der Betreiber kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
12. Datenschutz / Urheberrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
13. Unwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGBs hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen müssen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.